16. Jahrhundert
“Züchtigt ein Mann seine Frau, oder schlägt er sie, wenn sie es verschuldet hat, das darf er wohl tun.” (Hamburger Stadtrecht von 1270)
Darstellender:
Dieter Schmitt als Gattinnenmörder Hans Gorrier, hingerichtet am 18.4.1586 auf dem Hopfenmarkt