Begriffsliste
Querulantentum: Als Querulant wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.
Psychopathie: Unter einer Psychopathie wird eine schwere Form der antisozialen (dissozialen) Persönlichkeitsstörung (APS) verstanden. In den Klassifikationssystemen DSM-5 und ICD-10 ist Psychopathie als Diagnose nicht enthalten, wenngleich dort für die APS die Alternativbezeichnung psychopathische Persönlichkeitsstörung angegeben ist.
Schutzhaft: Schutzhaft war in der Zeit des Nationalsozialismus ein Instrument der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und polizeilichen planmäßigen Überwachung. Gegen die polizeiliche Haftanordnung waren keine Einwendungen möglich, etwa im Wege der Haftprüfung.
Literaturnachweise
Akte Martin Nagel – 16432