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Vertrag über die Veröffentlichung von Audiotouren

Zwischen der
guidemate GmbH
Rudolfstraße 11
10245 Berlin
Deutschland
- im Folgenden Guidemate -
und
der Guidemate-Nutzerin*, die Inhalte auf der Guidemate-Plattform veröffentlicht
- im Folgenden Anbieterin* -
*Wir nutzen das generische Femininum und meinen Personen aller Geschlechter.

Präambel

Guidemate betreibt unter der Domain guidemate.com und weiteren Top-Level-Domains eine Internetplattform für Audiotouren.

Audiotouren bestehen aus einer mit Stationen markierten Route. Zu den einzelnen Stationen, aber auch zur Tour insgesamt, können Fotografien, Illustrationen, Bilder oder anderen bildliche oder grafische Inhalte, Audioinhalte und Texte (zusammenfassend die „Werke“) hochgeladen werden. Die Stationen, die Route sowie die dazugehörigen Werke werden nachfolgend zusammenfassend als Audiotour bezeichnet.

Die Nutzerinnen können über die Internetplattform und mobile Endgeräte Audiotouren herunterladen und hören. Die Anbieterin kann festlegen, welche Audiotouren und welche Stationen innerhalb einer Audiotour kostenpflichtig sein sollen und welche kostenlos genutzt werden dürfen.

Jede Nutzerin, die sich auf der Plattform ein Mitgliedskonto angelegt hat, kann selbst Audiotouren anlegen und andere Audiotouren kommentieren und bewerten.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Anbieterin richtet sich ein Mitgliedskonto auf der Plattform ein, über das sie Audiotouren erstellen und bearbeiten kann. Sie gibt Daten für ihre Profilseite ein, die bei jeder ihrer Audiotouren verlinkt wird.

  2. Die Anbieterin kann die Audiotouren selbst auf der Plattform einstellen, Route, Stationen und Preise festlegen und die zugehörigen Werke hochladen. Sie kann auch Guidemate mit dem Anlegen der Audiotour und dem Hochladen der zugehörigen Werke beauftragen.

  3. Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Audiotouren werden auf der Plattform veröffentlicht und sind dann für alle Nutzerinnen der Plattform einsehbar. Es ist ersichtlich, welche Anbieterin die Audiotouren eingestellt hat. Bei kostenpflichtigen Stationen können die Audiodaten erst dann abgerufen werden, wenn die Audiotour von der Nutzerin bezahlt wurde. Alle anderen Daten und Werke der Audiotour können auch vor der Zahlung eingesehen werden.

  4. Guidemate stellt die technische Plattform (Software, Server-Infrastruktur, Datenbank, Auslieferung der Bild- und Audiodaten) sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (über einen Zahlungsanbieter wie z.B. PayPal) zur Verfügung.

  5. Das Copyright der Audiotouren und der Werke verbleibt vollständig bei der Anbieterin. Guidemate erwirbt keinerlei urheberrechtliche Ansprüche an den Audiotouren.

§ 2 Servicegebühren für kostenlose Audiotouren

  1. Für Audiotouren, die den Nutzerinnen kostenpflichtig bereitgestellt werden, berechnet Guidemate keine Servicegebühr. Statt dessen wird gem. § 3 eine Provision aus den Verkaufserlösen einbehalten.

  2. Für Audiotouren, die den Nutzerinnen kostenlos angeboten werden, fallen Servicegebühren an gemäß der jeweils gültigen Preistabelle an.

    Individuelle Vereinbarung und Sonderkonditionen sind möglich und bedürfen der Schriftform.

    Für Audiotouren, die vor dem Geltungsbeginn der aktuellen Preistabelle veröffentlicht wurden, gilt die aktuelle Preistabelle ab Beginn des jeweilig nächsten Leistungszeitraums.

    Sobald die Audiotour veröffentlicht ist, stellt Guidemate der Anbieterin die Servicegebühr in Rechnung. Diese wird durch die Anbieterin per Banküberweisung oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates beglichen.

    Die Laufzeit der Veröffentlichung einer Audiotour verlängert sich automatisch. Details und Kündigungsfristen finden sich in § 7.1

§ 3 Preise und Provisionen für kostenpflichtige Audiotouren

  1. Die Anbieterin legt den Verkaufspreis für die Audiotour nach eigenem Ermessen fest. Guidemate behält sich vor, diese Preisfreiheit durch Preisober- und Preisuntergrenzen bzw. Preisstufen einzuschränken.

  2. Wenn eine Nutzerin den Verkaufspreis einmal bezahlt hat, kann sie die Audiodaten der entsprechenden Station oder der Audiotour beliebig oft hören und herunterladen, sowohl auf der Internetplattform als auch auf mobilen Endgeräten. Das gilt auch, wenn der Preis im Nachhinein angepasst wurde.

  3. Die Erlöse aus dem Verkauf einer Audiotour, die der Anbieterin gutgeschrieben werden, ergeben sich wie folgt: Zunächst werden die gesetzliche Umsatzsteuer und die Transaktionskosten (z.B. PayPal-Gebühr, Gebühr der Plattformbetreiber Apple und Google) abgezogen. Vom verbleibenden Betrag, dem bereinigten Netto, erhält Guidemate eine Provision. Der Rest wird der Anbieterin gutgeschrieben.

    Es gibt drei Guidemate-Provisions-Sätze. Sie richten sich nach der Anzahl der Verkäufe je Audiotour im Abrechnungszeitraum (Halbjahr) und den Marketingbemühungen seitens der Anbieterin.

    Provisionssatz A: Guidemate erhält 40%. Die verbleibenden 60% werden der Anbieterin gutgeschrieben.

    Provisionssatz B: Bei Audiotouren, die im Abrechnungszeitraum mindestens 10 mal verkauft wurden und die im Abrechnungszeitraum mindestens einmal durch die Anbieterin in sozialen Medien, Blogs, Pressemitteilungen o.ä. mit Verlinkung auf das Produkt bei Guidemate beworben wurden, beträgt der Guidemate-Provisionssatz 30%. Die verbleibenden 70% werden der Anbieterin gutgeschrieben.

    Provisionssatz C: Bei Audiotouren, die im Abrechnungszeitraum mindestens 30 mal verkauft wurden und die durch die Anbieterin auf einer eigenen Webseite dauerhaft prominent mit Link auf die Audiotour bei Guidemate präsentiert werden (z.B. durch Einbindung des Guidemate-Widgets) und die im Abrechnungszeitraum mindestens zwei Mal durch die Anbieterin in sozialen Medien, Blogs, Pressemitteilungen o.ä. mit Verlinkung auf das Produkt bei Guidemate beworben wurden, beträgt der Guidemate-Provisionssatz 20%. Die verbleibenden 80% werden der Anbieterin gutgeschrieben.

    Um in den Provisionssatz B oder C zu gelangen, muss die Anbieterin Guidemate bis zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes die jeweiligen Marketingbemühungen einzeln per E-Mail nachweisen.

  4. Die Anbieterin kann eine Aufstellung der Umsätze, die die von ihr auf der Plattform angebotenen Audiotouren erzielt haben, in elektronischer Form einsehen. Diese Aufstellung wird mindestens einmal täglich aktualisiert und gibt Auskunft darüber, wann welche Audiotouren gekauft wurden.

  5. Guidemate überweist den sich nach Absatz 3 ergebenden Erlösanteil innerhalb von 60 Tagen nach Ende eines jeden Halbjahrs (Abrechnungszeitraum) auf ein Konto der Anbieterin.

§ 4 Veröffentlichungsrechte

  1. Die Anbieterin gestattet Guidemate, alle auf der Plattform eingestellten Audiotouren der Anbieterin (inklusive aller zugehörigen Werke) in beliebigen digitalen Formaten über die Internetplattform und mobile Apps zu veröffentlichen und kostenpflichtige Audiotouren an Nutzerinnen der Plattform zu verkaufen.

  2. Die Nutzerinnen können auf der Plattform die von ihnen gekauften Audiotouren beliebig oft abspielen und in Form von MP3-Dateien von der Internetplattform herunterladen.

  3. Die Anbieterin versichert, alle erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihr zur Verfügung gestellten Audiotouren zu besitzen. Sofern Nennungsrechte bestehen, macht die Anbieterin alle erforderlichen Angaben zu Rechten von Urheberinnen und Autorinnen in den Beschreibungen der Audiotouren.

  4. Die Anbieterin garantiert, dass weder Guidemate noch die Nutzerinnen durch die von ihr zur Verfügung gestellten Werke geltendes Recht oder Rechte Dritter (wie etwa Urheber-, Marken-, Titel- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Sollte durch die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Vertrages oder die ordnungsgemäße Nutzung der Internetplattform dennoch eine solche Verletzung eintreten oder Dritte auch nur diesbezüglich Ansprüche erheben, stellt die Anbieterin Guidemate von sämtlichen resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten der ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung. Guidemate verpflichtet sich, die Anbieterin im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich zu unterrichten und alle zur Vorbereitung der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

  5. Die Anbieterin garantiert, dass sie keine GEMA-pflichtigen Werke auf der Plattform einstellt. Sollte Guidemate dennoch im Zusammenhang mit GEMA-pflichtigen Werken der Anbieterin in Anspruch genommen werden, stellt die Anbieterin Guidemate von diesen Ansprüchen frei.

  6. Sofern Guidemate einzelne Werke für die Anbieterin zur Verfügung stellt (z.B. Fotos), garantiert Guidemate, dass weder die Nutzerinnen noch die Anbieterin, in deren Namen die Audiotour veröffentlicht wird, durch die von Guidemate zur Verfügung gestellten Werke geltendes Recht oder Rechte Dritter (wie etwa Urheber-, Marken-, Titel- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Sollte durch die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Vertrages oder die ordnungsgemäße Nutzung der Internetplattform dennoch eine solche Verletzung eintreten oder Dritte auch nur diesbezüglich Ansprüche erheben, stellt Guidemate die Anbieterin von sämtlichen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

    Es wird klarstellungshalber darauf hingewiesen, dass Guidemate in keinem Fall für Werke verantwortlich ist, die von der Anbieterin selbst hochgeladen werden, auch dann nicht, wenn diese zusammen mit den von Guidemate bereitgestellten Werken zu einer Audiotour zusammengefasst werden.

§ 5 Anpassung von Audiotouren und Marketing

  1. Guidemate behält sich zur Einhaltung einheitlicher Standards auf der Internetplattform vor, die Anbieterin zur Anpassung bestimmter Werke oder gesamter Audiotouren aufzufordern. Die Anbieterin hat dem Folge zu leisten, kann die Audiotour aber auch stattdessen entfernen. Guidemate hat das Recht, kleinere Anpassungen (z.B. Korrektur von Rechtschreibfehlern oder inhaltlichen Ungenauigkeiten) selbst vorzunehmen.

  2. Auf der Internetplattform werden die eingestellten Audiotouren eindeutig mit der Profilseite der Anbieterin in Verbindung gebracht. Auf der Profilseite hat die Anbieterin die Möglichkeit, per Link und Beschreibung auf ihre eigene Internetplattform zu verweisen. Die Anbieterin verpflichtet sich, auf dem eigenen Internetauftritt auf das Angebot von Guidemate hinzuweisen und dort Links auf die eigenen Audiotouren bei Guidemate oder die Domain guidemate.com zu setzen.

  3. Von jedem Audiotrack darf eine Länge von 30 Sekunden als Hörprobe zum kostenlosen Abspielen zur Verfügung gestellt werden.

  4. Guidemate ist berechtigt, für komplette Audiotouren oder einzelne Stationen den von der Anbieterin festgesetzten Preis im Rahmen von Aktionsangeboten zur Absatzförderung zu reduzieren. Die relative Aufteilung des Endkundenpreises zwischen der Anbieterin und Guidemate gemäß § 3 bleibt dabei unberührt. Eine solche Aktion ist der Anbieterin mit einem Vorlauf von einer Woche per Email mitzuteilen. In diesem Zeitraum hat die Anbieterin die Möglichkeit, der beabsichtigten Aktion zu widersprechen.

  5. Guidemate ist berechtigt, kostenpflichtige Audiotouren der Anbieterin im Rahmen von Werbemaßnahmen einzelnen Personen (z.B. Journalistinnen) auch ohne Entgeltzahlung und ohne gesonderten Nachweis zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Gutschein

  1. Die Anbieterin kann für eigene kostenpflichtig angebotene Audiotouren im User-Backend Gutscheincodes erstellen. Ein Gutscheincode bezieht sich jeweils auf eine Audiotour.

  2. Ein Gutschein gilt als eingelöst, sobald die Nutzerin den Gutscheincode auf der Internetplattform eingegeben hat. Der Gutscheincode kann grundsätzlich nur von einer Nutzerin verwendet werden.

  3. Die Anbieterin vergütet diese im Zusammenhang mit der Einlösung des Gutscheins stehende und durch Guidemate erbrachte Leistung für jeweils einen durch die Nutzerin eingelösten Gutschein mit 0,50 € + 5% des Brutto-Verkaufspreises der Audiotour (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).

  4. Benötigt die Anbieterin für spezielle Werbemaßnahmen kostenlose Gutscheine, können diese durch Guidemate gewährt werden.

  5. Guidemate ermöglicht für alle kostenpflichtig angebotenen Audiotouren den Erwerb von Geschenkgutscheinen. Die Geschenkgutscheine sind an eine Audiotour gebunden. Die Anbieterin erhält die Einnahmen aus verkauften Geschenkgutscheinen entsprechend der Konditionen aus §3: Vom bereinigten Netto (Verkaufspreis abzüglich der Umsatzsteuer und der Gebühren für Plattformbetreiber) werden der Anbieterin je nach Provisionssatz 60 - 80% ausgezahlt.

  6. Guidemate hat das Recht, über ein Affiliate-Programm die Vertriebswege für Audiotouren zu erweitern. Die Provisionen der Affiliates werden aus den zusätzlich generierten Verkaufserlösen bezahlt. Der Anbieterinnenertrag wie auch die Guidemate-Provision verringern sich um die Affiliate-Provision. Anbieterinnen werden angehalten, auch selbst Affiliates für ihre Audiotouren zu akquirieren. Anbieterinnen treten selbst nicht als Affiliates für eigene Audiotouren auf. Anbieterinnen genehmigen die Bewerbung ihrer Audiotouren durch Affiliates aus dem Guidemate-Partnerprogramm, inklusive der Nutzung von Bestandteilen ihrer Audiotouren (Bilder, Texte, Ausschnitte aus den Audios).

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Einige Gebührenkategorien verlangen eine längere Laufzeit. In dem Fall beträgt die Vertragslaufzeit der Länge des Zeitraums, für den die Gebühr erhoben wurde und sie verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

  2. Einzelne Audiotouren oder Teile von Audiotouren können jederzeit von der Anbieterin geändert oder von der Plattform gelöscht werden und es können weitere Audiotouren eingestellt werden. Welche Audiotouren wie lange zur Verfügung gestellt werden, ist nicht Teil dieses Vertrags. Um Nutzerinnen das wiederholte Anhören von gekauften Audiotouren zu ermöglichen, sollten Audiotouren aber nicht ohne Grund gelöscht werden.

  3. In Fällen höherer Gewalt und aus anderen, nicht von Guidemate zu vertretenen Gründen, kann die Veröffentlichung und der Verkauf über die Internetplattform unterbrochen oder vorzeitig beendet werden.

  4. Guidemate kann einzelne Audiotouren offline setzen, wenn diese den Betrieb der Plattform gefährden. Beispielsweise können außergewöhnlich hohe Zugriffszahlen eine – kostenrelevante - Erhöhung der Server-Infrastruktur verlangen. In diesem Fall setzt sich Guidemate mit der Anbieterin der Audiotour in Verbindung, um eine Einigung zu erzielen. Ist diese nicht möglich, kann eine Tour durch Guidemate offline gesetzt werden.

§ 8 Haftung

  1. Guidemate haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Fall fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Guidemate nur dann unbeschränkt, wenn durch die fahrlässige Pflichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurden.

§ 9 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Gültigkeit sind in erster Instanz die Gerichte in Berlin zuständig.

  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages können nur durch schriftliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Das gilt auch für die Abrede über die Schriftform.

  3. Guidemate darf diesen Vertrag auch auf verbundene Unternehmen übertragen. Für die Leistungen der verbundenen Unternehmen steht Guidemate wie für eigene ein.

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden bzw. sollten Regelungslücken in diesem Vertrag vorhanden sein, berührt das nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen.

  5. Der Vertrag tritt mit der Zustimmung der Anbieterin durch Opt-In-Verfahren in Kraft. Dazu erklärt die Anbieterin auf der Webseite von Guidemate durch Anklicken ihre Zustimmung zum Vertrag und erhält daraufhin den Vertrag an ihre E-Mail-Adresse zugesandt.

Stand: 12/14/24

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